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PragerRattler
Dokumente

Aus dem zuchtreglement der FCI ( http://www.fci.be/circulaires/28-2010-annex-de.pdf)

EINTRAGUNG DER WELPEN INS ZUCHTBUCH

17. Werden keine anderen Abmachungen getroffen, so gilt bei einer Eigentumsübertragung einer trächtigen Hündin der neue Eigentümer automatisch als Züchter des kommenden Wurfes. 18. Jeder Hund, der in einem FCI-Mitgliedsland oder Vertragspartner gezüchtet und eingetragen ist, ist mit dauerhafter und fälschungssicherer Kennzeichnung zu versehen; diese Kennzeichnung ist auf dem Abstammungsnachweis aufzuführen. Bei Untersuchungen der Elternschaft sollten internationale Standard „markers“ verwendet werden und die Ergebnisse im Register des nationalen Hundeverbandes zur Verfügung stehen. Die Identifikation des Hundes (Chip oder Tätowierung) muss bei einer DNA-Prüfung bestätigt werden. Die Welpen werden ins Stammbuch des Landes eingetragen, in dem der/die Eigentümer/in der Hündin seinen/ihren gesetzlichen Wohnsitz hat. Der Wurf wird seinen/ihren Zwingernamen tragen.

Wenn der/die Eigentümer/in des Zwingernamens für eine (un)bestimmte Zeit nach einem anderen FCI-Mitgliedsland umzieht, muss er/sie die Übertragung rechtzeitig vor Geburt der Welpen beim neuen nationalen Hundeverband beantragen, der dann die FCI darüber unterrichten muss. Nach der Übertragung darf der/die Eigentümer/in des Zwingernamens ausschließlich im Land, in das sein/ihr Zwingername übertragen wurde, züchten.

Ausnahmen sind gestattet für Züchter von Rassehunden, die in einem Lande leben, das kein von der FCI anerkanntes Zuchtbuch führt. Ihnen ist gestattet, die Welpen wahlweise in ein anerkanntes Zuchtbuch eintragen zu lassen.

Alle Würfe sind vollständig einzutragen; dies beinhaltet sämtliche Welpen, die bis zum Zeitpunkt der Beantragung der Eintragung aufgezogen wurden. Ahnentafeln sind nichts anderes als Abstammungsurkunden, die nur als Beweis der Abstammung gelten. Normalerweise darf die Hündin nur von einem einzigen Rüden gedeckt werden. In Abweichungsfällen sind die Landesverbände verpflichtet, die Abstammung durch eine DNA-Untersuchung zu Lasten des Züchters zu bestätigen. Internationales Zuchtreglement der FCI 7

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Aus der Geschäftsordnung der FCI (die ganze unter: http://www.fci.be/uploaded_files/97-2009-annex2-de.pdf )

"Artikel 8 – Zuchtbuch

1. Jedes Mitglied und jeder Vertragspartner muss ein Zuchtbuch für alle von der FCI anerkannten Rassen besitzen. Sie müssen ebenfalls einen Anhang zum Zuchtbuch besitzen. Ein Hund kann nur dann in ein Zuchtbuch oder in den Anhang zu einem Zuchtbuch eingetragen werden, wenn der Züchter/Hundehalter seinen gesetzlichen Wohnsitz in dem Staat hat, in dem der Hund eingetragen werden soll. Die vorläufig anerkannten Rassen müssen im Anhang zum Zuchtbuch eingetragen werden. Die Ahnentafeln für Hunde die Rassen angehören die von der FCI nicht anerkannt sind, dürfen nicht das Logo der FCI führen oder müssen mit folgendem Vermerk versehen werden„von der FCI nicht anerkannte Rasse“.

2. Die Mitglieder und Vertragspartner anerkennen ausschließlich und gegenseitig ihre Zuchtbücher und Anhänge zum Zuchtbuch an. Das Generalsekretariat veröffentlicht eine aktualisierte Liste der Initialen der verschiedenen Zuchtbücher. Das Zuchtbuch eines jeden Mitglieds und Vertragspartners der FCI muss den von der FCI anerkannten Verbänden zur Verfügung gestellt werden, um allfällige Nachforschungen zu ermöglichen.

3. Auf den Originalurkunden der Ahnentafeln muss die Nummer der Eintragung im Zuchtbuch auf die Initialen des Zuchtbuches folgen, in das der Hund eingetragen wurde (beispielsweise SHSB/LOS: Nr. 255 333). Auf den Ahnentafeln müssen die offiziellen Titel der FCI vermerkt werden; die nationalen Titel die von den Mitgliedern und Vertragspartnern der FCI verliehen wurden können angegeben werden.

4. Im Fall von Hunden aus Ländern ohne Mitglied oder Vertragspartner innerhalb der FCI oder mit denen es keine Abmachung über die Anerkennung der Ahnentafeln gibt, können die Mitglieder und die Vertragspartner sowie die von ihnen zu diesem Zweck bevollmächtigten Rasseclubs ungeachtet des vorstehenden Punkts 2 einen Hund mit einer von der FCI nicht anerkannten Ahnentafel in den Anhang zum Zuchtbuch eintragen, nachdem das Tier zuvor von einem für die betreffende Rasse anerkannten Richter geprüft wurde; seine Nachkommenschaft kann ab der vierten Generation in das Zuchtbuch eingetragen werden. Diese Maßnahme gilt ebenfalls für Hunde ohne Ahnentafel." - Ich glaube, dass bei diesem Punkt das Missverständniss entstanden ist...


 

 

 

 

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Einladung zur Mitgliederversammlung am 27. 3. 2010 in >> Radotin <<

 

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